Kirchenverwaltungswahl am 23. / 24. November
Am 24. November sind hunderttausende Katholikinnen und Katholiken im Bistum Augsburg dazu aufgerufen, ihre Kirchenverwaltungen neu zu wählen. In diesem wichtigen Entscheidungsgremium werden die Weichenstellungen für das kirchliche Wirken vor Ort gesetzt.
Wahlberechtigt sind alle Pfarreiangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!