GLAUBEN LEBEN
DAS SAKRAMENT DER BUßE
„Ich spreche dich los von deinen Sünden.“
In der römisch-katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakraments.
Jeder Mensch erfährt auf seinem Lebensweg, dass er nicht nur Gutes tut, sondern häufig auch seine eigenen Ansprüche verfehlt. Vor Verfehlungen und Unbarmherzigkeiten ist auch ein getaufter Christ nicht geschützt, egal wie hoch er seine eigenen Ansprüche gesetzt hat.
Umso tröstlicher ist es, Vergebung zu erfahren, umkehren zu dürfen und neu anfangen zu können.
Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein:
- Gewissenserforschung
- Reue
- guter Vorsatz
- Bekenntnis
- Wiedergutmachung
Beichtgelegenheit in unserer Pfarreiengemeinschaft
Sie haben die Möglichkeit, jeden Donnerstag zwischen 16:15 und 17:00 Uhr in der Kirche St. Johannes Baptist Holzen oder einmal im Monat in St. Georg Westendorf von 18:30 bis 19:00 Uhr zu beichten.
Insbesondere in der Fasten- und Adventszeit bieten wir zusätzliche Zeiten für den Empfang des Bußsakramentes an. Bitte entnehmen Sie diese Termine den jeweiligen Gottesdienstanzeigern.
Selbstverständlich können Sie jederzeit ein Beichtgespräch mit einem unser Priestern vereinbaren.